Wälder

Wälder bedecken fast die Hälfte der Gemarkung. Würde man noch die durch den Kiesabbau weggefallenen Wälder hinzurechnen, so wären es deutlich mehr als 50 % Waldfläche, eine beachtliche Zahl. Nahezu alle Wälder befinden sich in den Rheinauen und ehemaligen Seitenarmen des Rheins. Nur der Dörnauwald in der nördlichen Ecke des Gemarkungsgebietes steht nicht in den Rheinauen. Er umsäumt das Gewann Bauersmatt.

 

Auf Grund der Eigentumsverhältnisse unterscheidet man nach Staatswald,  Stadtwald und Privatwald:

 

Staatswald

Ein Großteil der Rheinauenwälder sind sogenannter Staatswald. Diese Wälder gehörten einst dem Adelsgeschlecht der Gaylings und später dem Großherzogtum Baden und heute dem Land Baden-Württemberg. Die Bewirtschaftung des Staatswaldes erfolgt als Landesbetrieb ForstBW durch den Ortenaukreis als untere Forstbehörde. Eine Außenstelle ist das Forstrevier Rheinau, welches dem Forstbezirk Offenburg nachgeordnet ist. Revierleiterin ist Frau Schappacher-Peter.

 

Der Staatswald auf der Gemarkung Helmlingen umfaßt den Distrikt I Hinterwörth Abteilung 2 Rheinrott und den Distrikt Gayling, welcher in folgende Abteilungen gegliedert ist: 

  • Abteilung 1 Oberer Gayling
  • Abteilung 2 Kälberwörth
  • Abteilung 3 Mittelgrund
  • Abteilung 4 Rubenkopf
  • Abteilung 5 Mittelköpfle 

Stadtwald

 

Die übrigen Waldungen sind heute Stadtwald und werden durch das Forstrevier Rheinau betreut. Sie gehörten einst zum Waldbesitz der Gemeinde Helmlingen. Der Stadtwald auf Gemarkung Helmlingen wird wie folgt eingeteilt:

  • Distrikt 1 Helmlinger Grünwald 9,2 ha
  • Distrikt 2 Helmlinger Rheinwald 7,7 ha
  • Abteilung 1 Gründe 13,3 ha
  • Abteilung 2 An der Rench 5,2 ha
  • Distrikt 3 Helmlinger Appenwörth 3,3 ha
  • Distrikt 4 Helmlinger Judenloch 10,0 ha
  • Distrikt 5 Helmlinger Fahrkopf 7,7 ha

Hinzu kommt noch die Exklave Fünfheimburgerwald mit 16,3 ha, welche auf der Gemarkung der Stadt Lichtenau liegt. Der Fünfheimburgerwald - auch Scherzheimer Wald genannt - trägt seinen Namen nach den fünf Heimburgtümern: 1. Lichtenau, Scherzheim, Helmlingen und Muckenschopf; 2. Ulm, Hunden und den Hof Sippenesch; 3. Greffern; 4. Schwarzach mit Hildmannsfeld und 5. Moos. Es war ein Genossenschaftswald. Bannherr war der Abt des Klosters Schwarzach. Im 14. Jahrhundert wurden die Hoheitsrechte an die Lichtenberger übertragen und der Schaffner von Lichtenau übernahm das Oberheimburgtum. Die genannte Gemeinden hatten stets das Recht auf Bau- und Brennholz, auf das Ernten des Wildobstes, auf die Viehweide und vor allem auf den Eckerich für die Schweinemast. Gesetz war der "Ulmer Hubspruch" von 1318, der 1538 erneuert und 1614 mit weiteren Zusätzen ausgestattet wurde. Am 17.03.1801 kam das Ende des Genossenschaftwaldes. Der Fünfheimburgerwald wurde an die Waldgenossen verteilt.      

 

Privatwald

 

Ein winziger Teil der Gemarkung wird von Privatwald bedeckt. Es handelt sich um das "Dernauwäldel", welches ca. 1960 von der Fam. Staufer angepflanzt worden ist. Auch hierfür ist das Forstrevier Rheinau zuständig.

Zwischennachricht Landratsamt:

Immerhin gab das Landratsamt jetzt bekannt, daß es den Sachverhalt zunächst überprüfen und mich anschließend über das Ergebnis seiner Überprüfung informieren werde. Ich erwarte mir jedoch nicht all zu viel.

Das Umweltverbrechen Appenwörth:

im Gayling konnten wir gemeinsam ein Umweltverbrechen gerade noch verhindern, jetzt ist es dafür im Appenwörth verübt worden. Dort wurde ein ganzes Waldstück bis auf einige Hecken und Baumstümpfe buchstäblich kahl geschlagen. Uralte gesunde Pappeln mit teilweise einem Stammdurchmesser von 1,50 m und mehr wurden einfach abgeholzt. Sogar Weiden fielen den Motorsägen zum Opfer. Diese großen mächtigen Pappeln waren landschaftsprägend, bildeten sie doch die natürliche Grenze zwischen dem Appenwörth und dem Badischen Gayling. Sie wurden vor ca. 70 Jahren in diesem alten Renchabschnitt gepflanzt. Bekanntlich floß die Rench bis dahin nicht in ihrem jetzigen Bett sondern kam aus Richtung Meprechtshofen in vielen Windungen daher, u. a. machte sie einen Bogen durch den Unger und dann Richtung Appenwörth und wieder westlich Richtung Gayling. Genau in diesem Abschnitt standen bis gestern diese Pappeln. Nicht umsonst wurde ein Teilgebiet auch zum Biotop erklärt. Für die dortige Flora und Fauna war dieses Waldstück immer ein ideales Rückzugsgebiet. Hier waren Rehe, Füchse, Fasane, Baummarder und viele Vogelarten ( Specht ) vorzufinden. Ihnen haben die handelnden Personen nun den Lebensraum genommen. Mir kommt es vor, als sollten hier noch ein paar Euros auf Kosten des Naturschutzes erzielt werden. Diese unsinnige und saudumme Forstpolitik in Rheinau muß sofort beendet werden. Auch alte Bäume haben ein Recht auf Leben. Man sollte die handelnden Personen  für dieses Verbrechen daher unbedingt zur Rechenschaft ziehen. Zur Dokumentierung habe ich Fotos gemacht. Ich werde nichts unversucht lassen, den oder die Verantwortlichen zu finden. Ich bitte dabei um eure Mithilfe. Zu klären ist, wer hat die Fällaktion angeordnet und wer alles davon gewußt hat? Als erste Täterin fällt mir die Revierleiterin Schappacher-Peter ein. Handelte sie alleinverantwortlich oder wußte davon auch der Ortschaftsrat Helmlingen und billigte er gar diese Aktion. Diese offenen Fragen müssen als erstes geklärt werden. Danach werde ich den Sachverhalt der Unteren Naturschutzbehörde zur Stellungnahme und ggf. strafrechtlichen Ahndung geben.

Schaut euch bald mal vor Ort das ganze Ausmaß des Verbrechens an. Es ist nur noch zum Heulen..